Sie sind in einem Sprecherberuf (z.B. als Pädagoge/in) tätig und benötigen für die Stimmtherapie eine Heilmittelverordnung?

Eine Heilmittelverordnung für Stimmtherapie erhalten Sie von Ihrem Arzt (Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Phoniater, Allgemeinarzt). Der Arzt entscheidet, ob und in welchem Umfang die Stimmtherapie notwendig ist.