Aufgrund eines Schlaganfalls oder einer Parkinsonerkrankung oder einer Gesichtslähmung benötigen Sie für sich oder für Ihren Angehörigen eine Verordnung für Sprachtherapie?

Eine Heilmittelverordnung für Sprachtherapie erhalten Sie von Ihrem Arzt (Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Phoniater, Allgemeinarzt, Neurologe, Kieferorthopäde oder Zahnarzt). Der Arzt entscheidet, ob und in welchem Umfang die Sprachtherapie notwendig ist.