Eine Heilmittelverordnung für Sprachtherapie erhalten Sie von Ihrem Arzt (Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Phoniater, Pädaudiologe, Kinder- und Jugendpsychiater, Allgemeinarzt, Neurologe,
Kieferorthopäde oder Zahnarzt). Der Arzt entscheidet, ob und in welchem Umfang die Sprachtherapie notwendig ist.